Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung

Diese drei Themenbereiche sind inhaltlich sehr komplex und bevor unser Bestattungshaus einen falschen Sachverhalt erklärt, werden wir in den folgenden Zeilen den Lothar Fietzek Verlag zitieren:

Die Vorsorgemöglichkeiten:
Ausgangspunkt der Überlegungen ist die unumstößliche Tatsache, dass jeden – ob jung oder alt – unverhofft ein Unfall, eine Krankheit, eine geistige, seelische oder körperliche Behinderung und auch der Tod ereilen kann.

Ein „Ist ja nur ein kleiner Eingriff“, ein „Was soll mir schon passieren“ oder ein „wird schon gut gehen“ sind kaum die richtige Antwort.

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass in den geschilderten Situationen nahe Familienangehörige, Ehegatten, Kinder oder Lebenspartner stellvertretend einspringen und entscheiden könnten. Sie können es nichtAuch Ehegatten, Lebenspartner, Geschwister, Kinder oder Eltern können für Sie nur mit Vollmacht handeln.

Das heißt, sie müssen mit einer eindeutigen schriftlichen Willenserklärung Ihrerseits ausgestattet sein, um als Vertretung Ihrer Angehörigen bei der Bank, Post, Vermieter, Krankenhaus u. a. akzeptiert zu werden. (Lediglich Eltern sind im Rahmen ihres Sorgerechts befugt, für ihre minderjährigen Kinder zu entscheiden und zu handeln).

Rechtzeitig Vorsorge treffen: Regeln Sie daher Ihre Angelegenheiten rechtzeitig im Voraus mittels:

  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmachten
  • Betreuungsverfügung

Zur Patientenverfügung:

Solange Sie selbst einwilligen können. Solange Sie – gesund oder krank – noch selbst in Untersuchungen, Behandlung oder Pflege einwilligen können, ist Ihre Entscheidung für den Arzt verbindlich. Er darf gegen Ihren Willen keine Maßnahmen treffen. Dies gilt für alle ärztlichen Eingriffe unabhängig davon, ob sie der Lebensverlängerung oder Lebenserhaltung dienen, und unabhängig davon, ob die Krankheit einen unumkehrbaren tödlichen Verlauf nimmt oder der Tod nahe bevor steht. Die Missachtung Ihres geäußerten Willens kann als Körperverletzung strafbar gemacht werden.

In einer Patientenverfügung legen Sie krankheitsbezogene Behandlungsanweisungen, das „Wie“ der Behandlung fest. Die vorsorglich formulierte Patientenverfügung ist bei Entscheidungsunfähigkeit als Ihr fortwirkender Wille prinzipiell zu beachten.

Zur Vorsorgevollmacht:
Mit einer Vorsorgevollmacht setzen Sie eine oder mehrere Personen vorsorglich als Bevollmächtigte ein und erteilen diesen, für den Fall einer Handlungseinschränkung (z. B. Oberschenkelhalsbruch u. a.) oder einer Entscheidungsunfähigkeit (z. B. Koma, Demenz) die Befugnis, für Sie rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Damit soll eine vom Betreuungsgericht angeordnete Betreuung  soweit wie möglich vermieden werden.

Zur Betreuungsverfügung:
Eine Betreuungsverfügung richtet sich zum einen an das Betreuungsgericht und die am Betreuungsverfahren beteiligten Institutionen und Personen sowie zum anderen an Ihren Wunschbetreuer. Sie ist unbedingt zu empfehlen, wenn Sie keine Vorsorgevollmacht erteilen.

Der Fachjournalist Manfred Baierl hat sich in den Dschungel der Vorsorgehilfen begeben und die meist genutzten Angebote unter die Lupe genommen.

Sein besonderes Augenmerk galt folgenden Prüfkriterien:

  • Qualität und Umfang der rechtlichen und medizinischen Informationen;
  • Qualität der Verfügungen;
  • Qualität der Entscheidungshilfen;
  • Tipps und Beratungsangebote.

Das Ergebnis seiner Analyse: Das Vorsorgepaket aus dem Lothar-Fietzek-Verlag ist für eine optimale Vorsorge uneingeschränkt zu empfehlen. Besonders hervorzuheben sind: die umfassende und klare Information, die Regelungstiefe und Reichweite der Formularverfügungen, deren Fälschungssicherheit (!), sowie die Schritt-für-Schritt- Erläuterungen zu jedem Regelungspunkt der Formulare.

Wer fest zur Vorsorge entschlossen ist, für den empfiehlt sich der Kauf des kompletten „Vorsorgepaketes“. Die „Produktteile“ können aber auch einzeln unter dem jeweiligen „Stichwort“ bezogen werden.“

Zur Bestellung des Vorsorgepaketes oder des einzelnen Produktteiles klicken Sie einfach auf folgenden Link:

http://www.lothar-fietzek-verlag.de/

Warum bietet unser Bestattungshaus nicht ein eigenes kostenloses Formular für Sie zum downloaden an!?

Weil wir Ihnen gegenüber eine Verantwortung haben. Die Verfügungen vom Lothar-Fietzek-Verlag werden regelmäßig überarbeitet und auf den neusten Stand gebracht. Sie werden von Menschen bearbeitet, die sich mit der Thematik mehr als 100% auskennen und regelmäßig die Rechtsprechungen auf die Gültigkeit in Ihren Formularen überprüfen.

Bedenken Sie, viele, nicht nur ältere Verfügungen entsprechen nicht dem aktuellen Rechtsstand oder sind in ihrer Reichweite eingeschränkt. Zum Beispiel enthalten andere Patientenverfügungen keine Regelungen zu Wachkoma, Demenz und zur (Nicht-)Versorgung über Sonden und Schläuche und sind daher in ihrer Reichweite beschränkt. Und: Meiden Sie Formularverfügungen mit Ja-/Nein Kästchen zum Ankreuzen; diese sind nicht fälschungssicher und leicht im Krankenhaus/Heim anzuzweifeln.